Die EU hat die ersten Unternehmen als „sehr große Online-Plattformen“ bezeichnet, die unter den Rechtsakt für digitale Dienste fallen. Dazu gehören der Apple App Store, Google Play und Facebook. Die EU prüft noch, ob weitere Unternehmen in den Geltungsbereich des DSA aufgenommen werden sollen.
Neunzehn verschiedene Online-Plattformen und Suchmaschinen werden zunächst als „sehr große Online-Plattformen“ im Rahmen des europäischen Rechtsakts für digitale Dienste eingestuft, kündigte EU-Kommissar Thierry Breton an. Diese Plattformen werden somit im Laufe des Jahres einer verstärkten Kontrolle durch die Europäische Union unterworfen.
Laut Breton fallen mehrere Plattformen von Tech-Giganten, die alle mehr als 45 Millionen täglich aktive Nutzer in der EU haben, unter den DSA. Dazu gehören beispielsweise der App Store von Apple, Facebook und Instagram von Meta sowie LinkedIn und Bing von Microsoft. Auch die Alphabete Google Maps, Play, Search, Shopping und YouTube fallen unter die DSA. Das Gleiche gilt für AliExpress, Amazon Marketplace, booking.com, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia und Zalando.
„Wir glauben, dass diese 19 Online-Plattformen und Suchmaschinen systematisch relevant geworden sind und eine besondere Verantwortung haben, das Internet sicherer zu machen“, sagte Breton am Dienstag vor Reportern. Vier bis fünf weitere Unternehmen werden derzeit für die Aufnahme in die DSA in Betracht gezogen. Eine Entscheidung hierüber wird in den nächsten Wochen erwartet. Um welche Unternehmen es sich dabei handelt, ist nicht bekannt.
Die Europäische Union hat im April letzten Jahres den Digital Service Act verabschiedet. Im Rahmen dieses Rechtsakts unterliegen mehrere große Plattformen mehreren neuen Verpflichtungen, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Verbreitung von Desinformationen. Außerdem müssen große Plattformen nach dem DSA ein zusätzliches Risikomanagement betreiben, externe Audits in Auftrag geben, Daten mit Behörden und Forschern teilen, ihre Empfehlungsalgorithmen transparent machen und einen Verhaltenskodex aufstellen. Diese Regeln können für Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der Europäischen Union gelten. Das Gesetz tritt am 25. August in Kraft.