Sony hat sich in einem Sammelklagen-Verfahren in den USA auf einen Vergleich in Höhe von 7,85 Millionen US-Dollar (rund 7,2 Millionen Euro) geeinigt. Im Kern geht es um den Vorwurf, dass der Konzern ab April 2019 den digitalen Spielemarkt auf der PlayStation monopolisiert und dadurch höhere Preise für Konsumenten erzwungen hat. Betroffene PS4- und PS5-Spieler könnten automatisch Guthaben auf ihr PSN-Konto erhalten – allerdings betrifft der Fall ausschließlich den US-Markt.
Worum geht es in der Klage gegen Sony?
Die Klage mit dem Aktenzeichen „Caccuri et al. v. Sony Interactive Entertainment LLC“ wurde ursprünglich bereits am 7. Mai 2021 eingereicht. Die Kläger warfen Sony vor, gegen US-amerikanisches Kartellrecht verstoßen zu haben – konkret gegen den Sherman Act und den Clayton Act.
Der Hintergrund: Vor dem 1. April 2019 konnten PlayStation-Spieler digitale Download-Codes für Spiele nicht nur im PlayStation Store kaufen, sondern auch bei Drittanbietern wie Amazon, Best Buy, GameStop, Target und Walmart. Diese Händler boten die Codes häufig zu günstigeren Preisen an als Sony selbst – der Wettbewerb sorgte für niedrigere Preise.
Im März 2019 verschickte Sony ein Memo an Händler wie GameStop, in dem der Konzern ankündigte, ab dem 1. April 2019 keine digitalen Vollversion-Codes mehr über das sogenannte „Global Digital at Retail“-Programm anzubieten. Add-on-Inhalte und PSN-Guthabenkarten blieben weiterhin im Einzelhandel verfügbar – aber vollständige Spielcodes wurden aus dem Sortiment genommen.
Die Folge laut Klage: Sony wurde zum einzigen Anbieter für digitale PlayStation-Spiele und konnte die Preise ohne jeglichen Wettbewerb festlegen. Die Kläger bezeichneten die resultierenden Preise als „supercompetitive“ – also deutlich über dem Niveau, das ein fairer Markt hervorgebracht hätte.
Der Vergleich: 7,85 Millionen Dollar als PSN-Guthaben

Am 8. April 2026 genehmigte das Northern District of California den vorläufigen Vergleich. Die Kanzlei Saveri Law Firm, LLP gab die Einigung am 29. April 2026 offiziell bekannt. Sony bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten – das Gericht hat bislang nicht entschieden, ob Sony tatsächlich gegen Gesetze verstoßen hat.
Die Entschädigung wird nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern als PSN-Guthaben direkt auf die Konten betroffener Spieler gutgeschrieben. Die Benachrichtigung erfolgt über die E-Mail-Adresse, die mit dem jeweiligen PlayStation-Konto verknüpft ist. Spieler, die kein aktives PSN-Konto mehr besitzen, können sich bis zum 27. August 2026 an den Vergleichsverwalter wenden, um ihre Entschädigung per Scheck zu erhalten.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises. Bei einer geschätzten Klassengröße von über 4,4 Millionen Betroffenen und nach Abzug der Anwaltskosten dürften pro qualifizierendem Kauf schätzungsweise zwischen 1 und 3 US-Dollar als Gutschrift anfallen.
Wer ist betroffen?
Der Vergleich betrifft ausschließlich US-Bürger, die zwischen dem 1. April 2019 und dem 31. Dezember 2023 bestimmte digitale Spiele über den PlayStation Store gekauft haben. Konkret muss das gekaufte Spiel folgende Kriterien erfüllen:
- Es musste vor dem 1. April 2019 als sogenannter „Game-Specific Voucher“ (GSV) – also als physischer oder digitaler Download-Code – bei Drittanbietern erhältlich gewesen sein.
- Mindestens 200 solcher Voucher mussten vor dem 1. April 2019 eingelöst worden sein.
- Der Preis des Spiels im PlayStation Store muss nach Rabattabzug um mindestens 0,50 US-Dollar gestiegen sein im Vergleich zum Zeitraum Januar 2017 bis März 2019.
Wer sich nicht aktiv bis zum 2. Juli 2026 aus dem Vergleich ausschließt, bleibt automatisch Teil der Vergleichsklasse und erhält die Entschädigung – verzichtet damit aber auf das Recht, Sony in dieser Sache individuell zu verklagen.
Welche Spiele sind betroffen?

Die vollständige Liste umfasst über 90 Titel. Darunter befinden sich zahlreiche bekannte Spiele:
| Titel | Titel |
|---|---|
| The Last of Us Remastered | Bloodborne Complete Edition Bundle |
| God of War III Remastered | Uncharted: The Nathan Drake Collection |
| Shadow of the Colossus | inFAMOUS Second Son |
| Until Dawn | No Man's Sky |
| NieR: Automata | Demon's Souls |
| Ratchet and Clank | Persona 4 Golden |
| LittleBigPlanet 3 | Resident Evil 4 |
| Call of Duty Classic | Assassin's Creed Chronicles: China |
| Destiny – The Collection | Star Wars Battlefront |
| Need for Speed Rivals | Mass Effect Trilogy |
| Journey | Gravity Rush |
| Killzone Shadow Fall | Okami HD |
Die vollständige Liste aller qualifizierenden Titel ist auf der offiziellen Vergleichs-Website psndigitalgamessettlement.com einsehbar.
Warum wurde der Vergleich zunächst abgelehnt?
Ein erster Vergleichsvorschlag über dieselbe Summe wurde im Juli 2025 von Richterin Araceli Martínez-Olguín abgelehnt. Der Grund: Die damalige Vereinbarung enthielt keine klare Schätzung darüber, wie viel Geld die einzelnen Betroffenen erhalten würden. Die überarbeitete Fassung adressiert diesen Punkt und sieht zudem vor, dass Spieler ohne aktives PSN-Konto ihre Entschädigung als Scheck erhalten können.
Wie geht es weiter?
Der Vergleich ist bislang nur vorläufig genehmigt. Am 15. Oktober 2026 findet eine sogenannte „Fairness Hearing“ statt, bei der das Gericht entscheidet, ob die Vereinbarung „fair, angemessen und adäquat“ ist. Erst danach erfolgt die tatsächliche Auszahlung der PSN-Guthaben.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 8. April 2026 | Vorläufige Genehmigung des Vergleichs |
| 2. Juli 2026 | Frist für den Ausschluss aus der Vergleichsklasse |
| 27. August 2026 | Frist für Spieler ohne aktives PSN-Konto |
| 15. Oktober 2026 | Fairness Hearing – Entscheidung über finale Genehmigung |
Betrifft der Vergleich auch deutsche Spieler?
Nein. Der Vergleich gilt ausschließlich für Personen in den Vereinigten Staaten, die zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in den USA hatten. Deutsche PlayStation-Spieler sind von dieser Einigung nicht betroffen.
Allerdings gibt es in Großbritannien ein separates Verfahren: Die Sammelklage „PlayStation You Owe Us“ wurde bereits 2022 gegen Sony eingereicht und verfolgt ähnliche Vorwürfe bezüglich überhöhter Preise im PlayStation Store. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und hat keine Verbindung zum US-amerikanischen Caccuri-Vergleich.
Einordnung: Was bedeutet das für die Gaming-Branche?
Der Fall unterstreicht eine zentrale Debatte in der Gaming-Industrie: die zunehmende Kontrolle der Plattformbetreiber über den digitalen Vertrieb. Mit der PlayStation 5 – insbesondere der Digital Edition ohne Disc-Laufwerk – hat Sony ein Ökosystem geschaffen, in dem Spieler bei digitalen Käufen kaum Alternativen zum PlayStation Store haben.
Sony argumentiert, dass die Plattformstruktur die Investitionen in Infrastruktur und Services widerspiegelt und keine wettbewerbswidrige Praxis darstellt. Der Vergleich in Höhe von 7,85 Millionen Dollar ist angesichts der Konzerngröße ein vergleichsweise geringer Betrag – könnte aber als Signal dafür gelten, dass Plattformbetreiber stärker auf Kartellrechtsklagen achten müssen.
